Treppenlifte von TK Home Solution

Veröffentlicht am 22. März 2023 um 13:10

TREPPENLIFTE VON TK HOME SOLUTIONS

Mehr Freiheit mit Ihrem neuen Treppenlift

Unabhängig im eigenen Zuhause leben, die vertrauten Räume voller schöner Erinnerungen im ganzen Haus nutzen – ist das nicht wahre Lebensqualität? Wir von TK Home Solutions (ehemals thyssenkrupp Home Solutions) möchten Sie dabei unterstützen, Ihren persönlichen Mobilitätswunsch zu verwirklichen und sich ein Stück Lebensqualität zurückzuholen.

Dank unserer langjährigen Erfahrung als ehemaliges Tochterunternehmen von thyssenkrupp und als einer der führenden Hersteller und Anbieter von Treppenliften wissen wir: Gerade, schmale, steile, kurvige Treppen, wenige Etagen oder mehrere Etagen – die Anforderungen an einen Sitzlift variieren von Treppe zu Treppe. Deshalb informieren wir unsere Kunden kostenlos vor Ort, nehmen uns viel Zeit in unseren persönlichen Beratungsgesprächen und gehen zielgerichtet auf die individuellen Kundenwünsche und Ansprüche ein.

VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN TREPPENLIFT EINBAU

 

Für einen Treppenlift Einbau gelten in Deutschland neben den sogenannten bauaufsichtlichen Anforderungen auch bestimmte Vorschriften bezüglich der Installation in Mietimmobilien oder Eigentumswohnungen. Um Streitigkeiten und hohe Kosten für etwaige Umbaumaßnahmen zu vermeiden, sollten Sie diese Anforderungen kennen und zusätzlich Informationen einholen.

Hier bekommen Sie erste Informationen über Einbauvorschriften sowie rechtliche Regelungen beim Treppenlift Einbau in den unterschiedlichen Gebäudeklassen. Außerdem informieren wir Sie über generelle bauliche Voraussetzungen bzw. Gegebenheiten für die Installation eines Treppenliftes.

Bauaufsichtliche Anforderungen an den Einbau von Treppenliften – Wie breit muss eine Treppe sein?

Für das Maß von Treppen liegen gesetzliche Anforderungen vor, die in den Bauordnungen der Länder und der technischen Baubestimmung DIN 18065 geregelt sind. Demnach muss für einen Treppenlift Einbau die Breite von Treppen und Treppenabsätzen in Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten mindestens einen Meter betragen. In Wohngebäuden mit zwei oder weniger als zwei Wohneinheiten genügt eine Treppenbreite von 80 cm. Die vorgeschriebenen Mindestbreiten sollen die Nutzbarkeit der Treppe als Rettungsweg im Gefahrenfall sicherstellen.

 

 

Treppenlift Mehrfamilienhaus

Aus eben diesen vorbeugenden baulichen Brandschutzgründen ist der nachträgliche Treppenlift Einbau in ein Mehrfamilienhaus (Gebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten) nur zulässig, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Die Funktion der Treppe als Rettungsweg darf nicht beeinflusst und alle vorgeschriebenen Mindestmaße müssen eingehalten werden. Die Mindestlaufbreite von 100 cm darf durch die Führungskonstruktion des Treppenliftes nicht wesentlich unterschritten werden. Eine untere Einschränkung des Lichtraumprofils von höchstens 20 cm Breite und höchstens 50 cm Höhe ist hinnehmbar, wenn die Treppenlauflinie und der Gehbereich nicht verändert werden.
  • Der Handlauf muss zweckentsprechend genutzt werden können.
  • Die Treppe erschließt nur Wohnungen und/oder vergleichbare Nutzungen.
  • Wird ein Treppenlift über mehrere Geschosse betrieben und liegt die Restlaufbreite der Treppe unter 60 cm, muss mindestens in jedem Geschoss eine ausreichend große Wartefläche vorhanden sein, um das Abwarten einer entgegenkommenden Person bei Betrieb des Treppenlifts zu gewährleisten.
  • Bei Nichtbenutzung muss sich der Lift in einer Parkposition befinden, die ebenfalls den gesetzlichen Anforderungen in puncto Mindestbreite entspricht.
  • Im Falle einer Störung muss sich der Lift auch von Hand und ohne größeren Aufwand in die Parkposition schieben lassen.
  • Ist der Treppenlift ohne Benutzer unterwegs, muss die Restlaufbreite neben dem hochgeklappten Sitz bzw. Fußbrett mindestens 60 cm betragen.
  • Der Treppenlift muss gegen missbräuchliche Nutzung gesichert sein.
  • Soweit technisch möglich, soll der Treppenlift aus nichtbrennbaren Materialien bestehen.

Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten (so genannte Wohngebäude der baurechtlichen Gebäudeklassen 1 und 2) sowie Treppen in Wohnungen sind von diesen Regelungen nicht betroffen, da in der Praxis bislang keine Sicherheitsprobleme bekannt geworden sind. Hier reicht die Einhaltung der vorgeschriebenen Treppen-Mindestbreite von 0.8 Metern.

 

Hier downloaden: Checkliste Voraussetzungen Einbau Treppenlift

checkliste_voraussetzungen_einbau_treppenlift (1).pdf

Treppenliftinstallation – Vorschriften für Eigentümer, Mieter und Wohneigentumsgemeinschaften

Hauseigentümer

Bei Hauseigentum ergibt der Treppenlift Einbau keinerlei rechtliche Probleme, da der bauliche Eingriff nur Ihre eigenen vier Wände und keine weiteren Parteien betrifft. Für die Installation des Liftes ist allerdings wieder die Treppen-Mindestlaufbreite von 80 cm zu berücksichtigen.

Mieter

Der Treppenlift Einbau in einem Mietshaus ist gemäß § 554 BGB (Barrierefreiheit) geregelt. Demnach hat der Mieter Anspruch auf einen barrierefreien Zugang zur Wohnung, sofern er ein berechtigtes Interesse daran hat, beispielsweise durch körperliche Behinderung. Die Kosten für einen Treppenlift Einbau und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes trägt der Mieter. Der Vermieter kann seine Zustimmung allerdings auch verweigern, wenn sein Interesse an der unveränderten Erhaltung der Mietsache bzw. des Gebäudes das Interesse des Mieters an einer behindertengerechten Nutzung des Objektes überwiegt. Diesbezüglich sind auch die berechtigten Interessen anderer Mit-Mieter zu berücksichtigen. Informieren Sie sich im genauen Gesetzestext.

Wohneigentumsgemeinschaften

Bei der Installation eines Treppenliftes in einer Wohneigentumsgemeinschaft verhält es sich in Bezug auf die durch den Einbau herbeigeführten Änderungen des Erscheinungsbildes ähnlich wie beim Treppenlift Einbau in einem Mietshaus. Da die Installation des Liftes eine bauliche Veränderung im Sinne des Wohneigentumsgesetzes darstellt, muss zunächst eine Eigentümerversammlung einberufen werden. Nur wenn der Treppenlift Einbau mehrheitlich beschlossen wird, ist dieser rechtens. Sollte die Installation trotz eines fehlenden Beschlusses durchgeführt werden, hat die Wohnungseigentümergemeinschaft, aber auch jeder einzelne Wohnungseigentümer das Recht, die Beseitigung zu verlangen. Abzuwägen ist allerdings auch hier, inwiefern der Treppenlift Einbau die anderen Miteigentümer beeinträchtigt und in welchem Verhältnis diese Beeinträchtigung zum Wohl des gehbehinderten Wohneigentümers steht. So geht aus § 22 des Wohneigentumsgesetzes (WEG) (Besondere Aufwendungen, Wiederaufbau) hervor, dass bauliche Maßnahmen, die andere Miteigentümer nicht über das nach § 14, Satz 1, WEG hinzunehmende Maß hinaus beeinträchtigen, zu dulden sind. Natürlich gilt in diesem Zusammenhang die Prüfung des konkreten Einzelfalles.

Bauliche Voraussetzungen für die Installation

 

Prinzipiell sind an den Treppenlift Einbau keine baulichen Voraussetzungen geknüpft. Dank verschiedener Ausstattungsmerkmale bewältigen unsere Treppenlifte selbst die steilsten, engsten und kurvigsten Treppen. Wie z. B. unser patentierter automatischer Drehsitz [AC3], für den durch sanftes Mitdrehen während der Fahrt selbst enge Kurven kein Hindernis sind. Auch ein Durchgang oder eine Tür am Fuß der Treppe stellt für unsere Mobilitätslösungen keine Barriere dar. Hier kann bei geraden Treppenliften eine Klappschiene zum Einsatz kommen, die für die Hoch- und Runterfahrt automatisch betätigt wird. Bei kurvigen Treppenliften gibt es die Möglichkeit des vertikalen Steilstartes vor der ersten Treppenstufe.

Umbaumaßnahmen sind also nur in den seltensten Fällen erforderlich. Wenn Sie einen Treppenlift einbauen lassen möchten, empfiehlt es sich, Ihre Wohnung von einem Berater von TK Home Solutions begutachten zu lassen, um eventuelle Anpassungsarbeiten vor oder während des Einbaus zu vermeiden. Die Begutachtung ist kostenlos: Dabei werden alle Ihre Fragen geklärt und die Treppe vermessen. Sie erhalten von uns neben den Informationen zu möglichen Zuschüssen auch eine Preisauskunft.

 

 

Kommentar hinzufügen

Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare.