Krankenkassenzuschuss für Deinen E-Rollstuhl von Ergoflix

Veröffentlicht am 2. März 2023 um 19:37

Du möchtest Deinen elektrischen faltbaren Rollstuhl von der Krankenkasse bezuschussen lassen? Für viele Menschen ist der Hilfsmittelantrag herausfordernd. Es ist ein bestimmtes Vorgehen nötig. Wir erklären Dir ausführlich, welche Schritte zu tun sind, damit Du möglichst schnell Deinen elektrischen Wegbegleiter erhältst.

1. Arztgespräch

Suche zunächst Deinen Arzt auf. Dieser muss die medizinische Notwendigkeit eines Rollstuhls feststellen  denn das ist die Voraussetzung, damit Deine Krankenkasse eine Kostenübernahme gewährt. Auch wird Dein Arzt mit Dir besprechen, welche Eigenschaften Dein zukünftiger Rollstuhl aufweisen sollte. Aus Basis des Gesprächs stellt Dein Arzt eine Verordnung aus, auf dem alle wichtigen Punkte notiert sind.

2. Anruf bei uns

Unser Kundenservice berät Dich gerne ausführlich: Welches Modell ist ideal für Deine Bedürfnisse geeignet? Das finden wir gemeinsam heraus und beantworten all Deine Fragen.

Damit Du eine Kostenerstattung Deiner Krankenkasse erhältst, musst Du Deinen Elektrorollstuhl von ergoflix über ein Sanitätshaus beziehen. Wir arbeiten  mit  Sanitätshauspartnern zusammen und stellen gerne den Kontakt mit einem Partner in Deiner Nähe her.

3. Probefahrt in Deiner häuslichen Umgebung

Dein Rollstuhl sollte optimal zu Deinen Ansprüchen passen. Dafür empfehlen wir Dir, eine kostenfreie Probefahrt vorzunehmen  denn nur so findest Du heraus, ob das Modell perfekt für Dich geeignet ist. Die Probefahrt kann entweder bei Dir zu Hause oder im Sanitätshaus stattfinden. Die Spezialisten im Sanitätshaus nehmen sich Zeit für Dich und erläutern die unterschiedlichen Funktionalitäten unserer E-Rollstühle.

Nehme anschließend eine Probefahrt vor und teste, wie Du mit der Mobilitätshilfe zurechtkommst. 

Wie lässt sich der Rollstuhl steuern und wie ist das Sitzgefühl? Fahre bei Bedarf mehrere Modelle Probe. So kannst Du die Vorteile der unterschiedlichen Produkte miteinander vergleichen.

4. Entscheidung für einen Rollstuhl

Hast Du Dich entschieden, welches Modell Dein zukünftiger Wegbegleiter werden soll? Dann teile das dem Sanitätshaus mit. Das Sanitätshaus erstellt anschließend einen Kostenvoranschlag. Dieser wird gemeinsam mit der Verordnung Deines Arztes und einem Erprobungsbericht bei der Krankenkasse eingereicht. Der Erprobungsbericht wird von Deinem Sanitätshaus erstellt und hilft Deiner Krankenkasse bei der Prüfung, ob der getestete Rollstuhl bezuschusst wird.

Gut zu wissen: Meistens übernimmt das Sanitätshaus die gesamte Kommunikation mit dem Leistungsträger. So musst Du selbst nicht aktiv werden. Jetzt heißt es abwarten. 

5. Rückmeldung der Krankenkasse

Die Rückmeldefrist seitens der Krankenkasse beträgt drei Wochen. Wird der medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) hinzugezogen, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen.

Interessant: Schickt Dir die Krankenkasse eine Zwischenmitteilung, dass der Beantragungsprozess noch Zeit in Anspruch nimmt, ist keine Frist mehr seitens der Krankenkasse einzuhalten.

6. Rückfragen der Krankenkasse

Erfahrungsgemäß fordert die Krankenkasse weitere Informationen bei Dir an  entweder telefonisch oder schriftlich. Fragen können beispielsweise den Grund der Immobilität betreffen, die geplante Nutzungsweise des Hilfsmittels und das Vorhandensein einer abschließbaren Unterstellmöglichkeit. Auf Basis Deiner Angaben wird die Entscheidung für die Bezuschussung gefällt. Gut zu wissen: Die Krankenkasse ist nur dafür zuständig, dass Du den Nahbereich um die eigene Wohnung erschließen kannst. 

Wir empfehlen Dir, Dich für die Beantwortung dieser Rückfragen ausreichend Zeit zu nehmen und Dich von unseren hausinternen Spezialisten vorab kostenfrei beraten zu lassen.

7. Eingang des Bescheids: Übernahme oder Ablehnung

Ob die Krankenkasse den Kostenvoranschlag für Deinen faltbaren E-Rollstuhl gewährt, das entnimmst Du dem Bescheid Deiner Krankenkasse. Im Falle einer positiven Rückmeldung darfst Du Dich freuen: Schon bald kannst Du Deinen Elektrorollstuhl von ergoflix in Empfang nehmen.

Hast Du eine Ablehnung erhalten, ist das kein Grund entmutigt zu sein. Lege innerhalb von vier Wochen Widerspruch bei Deiner Krankenkasse ein und erkundige Dich nach dem Grund der Ablehnung. Nutze die Chance und begründe erneut, wieso Du Dein Wunschmodell benötigst. Bitte Deinen Arzt nochmals, die medizinische Notwendigkeit Deines bevorzugten Rollstuhls zu bestätigen und ausführlich zu begründen, weshalb Du ein bestimmtes Modell benötigst. 

Die faltbaren E-Rollstühle in unserem Sortiment verfügen über ein geringes Eigengewicht und sind beispielsweise durch die kompakte Bauweise äußerst wendig und daher einfacher zu fahren als herkömmliche E-Rollstühle. So gewinnst Du Autonomie und bist weniger von Angehörigen abhängig.

 

Lasse Dich gerne professionell von unserem Expertenteam bei einem Widerspruch beraten.

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